Was tun, wenn Ihr flug aufgrund von COVID 19 nicht stattgefunden hat?
Haben Sie auch Probleme bei der Kostenrückerstattung Ihres wegen COVID-19 nicht durchgeführten Fluges?
Laut Artikel 8 der Fluggastverordnung steht den Fluggästen die Wahl hinsichtlich der Ersatzleistung zu. Aber was heißt das nun konkret?

Einerseits können Fluggäste die vollständige Erstattung der Flugkosten in der Höhe des gezahlten Preises binnen 7 Tagen fordern. Sollte die Reise schon
angetreten und der Anschlussflug ausgefallen sein, kann in Verbindung mit der Rückzahlung auch die Rückbeförderung an den Abflugort verlangt werden. Weiters können Fluggäste auch eine
anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder nach eigenem Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Fluggäste haben somit zwar die Möglichkeit, Gutscheine zu
akzeptieren, können aber alternativ dazu auch einen sofortigen Anspruch auf vollständige Erstattung der Flugkosten geltend machen, wenn der Flug aufgrund von COVID-19 annulliert wurde. Ist der
Flug Teil eines Pauschalreisevertrags und der Reiseveranstalter kann den Flug aufgrund von COVID-19 nicht durchführen, hat die Rückzahlung der gesamten Kosten binnen 14
Tagen zu erfolgen.
Möchten Sie Ihr Geld zurück?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Rechte!

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